Hinweise zur Legalität
Hinweise zur Legalität
Da uns häufig Fragen zur Legalität unserer Artikel erreichen, haben wir uns entschieden, das Thema für euch übersichtlicher aufzubereiten.
Bisher findet ihr viele Hinweise bereits direkt in den Produkttexten – und das bleibt auch so. Zusätzlich haben wir jetzt ein neues Datenfeld in jedem Produkt integriert, über das ihr gezielt filtern könnt, um euch schnell einen ersten Überblick zu verschaffen.
Wichtig vorab: Die folgenden Kategorien dienen nur der groben Orientierung und stellen keine rechtlich verbindliche Auskunft dar. Wer sich mit Tuning in Deutschland beschäftigt, weiß: Das Thema ist komplex und nicht in wenige Kategorien klar einzuteilen. Trotzdem wollen wir euch mit dieser Einteilung eine erste Einschätzung ermöglichen.
Außerdem, bezieht sich der komplette Inhalt lediglich auf Deutschland! Natürlich sind ECE-Zulassungen im gesamten ECE-Raum gültig, alle andere Papiere und gerade "eintragungsfrei" müsst ihr immer mit eurer lokalen Prüfbehörde im Ausland vorher absprechen! Da sind wir nicht die Experten für italienische Straßenverkehrsordnung, so leid es mir tut.
🟩 Eintragungsfrei (nicht zulassungspflichtig)
Für Teile, die aus rechtlicher Sicht nicht relevant für die Zulassung sind – z. B. Ölfilter, Schaltknäufe oder originale Ersatzteile. Auch viele unserer Domstreben oder Lenkräder fallen unter diese Kategorie, sofern sie die Fahrzeugfunktion nicht beeinflussen. Weitere Details findet ihr jeweils in der Produktbeschreibung.
🟩 Eintragungsfrei (mit ECE-Zulassung)
Das Teil besitzt eine gültige ECE-Genehmigung und damit eine europaweit anerkannte E-Nummer. Diese gilt pauschal für das angegebene Fahrzeug – ganz ohne Eintragung oder Zusatzdokumente. Ausnahme: Auspuffanlagen, da deren Nummern im eingebauten Zustand nicht sichtbar sind. Beleuchtungsteile hingegen kommen ohne weitere Unterlagen – die Kennzeichnung reicht zur Kontrolle durch Prüfer oder Behörden.
🟨 ABE / Teilegutachten / Teiletypgenehmigung (eintragungspflichtig, aber sicher)
Diese Teile bringen Unterlagen mit, die eine Eintragung im Rahmen einer Änderungsabnahme ermöglichen – insbesondere bei seriennahen Fahrzeugen. Ab 06/2025 gilt die neue „Teiletypgenehmigung“ als Nachfolger von ABE und Teilegutachten. Sie ist etwas strenger, ersetzt aber nicht rückwirkend die bisherigen Unterlagen. Zwei Jahre lang sind Eintragungen mit Teilegutachten weiterhin problemlos möglich. Danach wird eine Einzelabnahme nötig – aber nicht unmöglich.
🟧 Material-/Festigkeitsnachweis (Rennsportartikel, Einzelabnahme ggf. möglich)
Vor allem bei Bodykits oder Eigenbaukomponenten – wie z. B. von Spiller – gibt es oft keine Teilegutachten. Der Verkauf erfolgt daher als reines Rennsportteil. Ob eine Einzelabnahme möglich ist, hängt stark vom Teil und vom Prüfer ab. Wir empfehlen, vor dem Kauf Rücksprache mit einer Prüfstelle zu halten. Eine Eintragung ist möglich – aber nicht garantiert.
🟥 Reiner Rennsportartikel (keine Papiere, Eintragung unwahrscheinlich)
Hier liegen keinerlei Unterlagen vor. Eine Zulassung für den Straßenverkehr ist in der Regel ausgeschlossen. Trotzdem kann es Einzelfälle geben, in denen Teile durch besonders engagierte Prüfer abgenommen werden – darauf besteht jedoch kein Anspruch. Details dazu findet ihr in der jeweiligen Produktbeschreibung.
🟧 OEM-Zubehör ohne EU-Zulassung (Teilenummer vorhanden, Eintragung ggf. möglich)
Zum Beispiel STI-, TRD- oder GR-Teile aus dem Ausland. Diese Komponenten wurden in Deutschland nie offiziell vertrieben oder zugelassen, sind aber oft qualitativ hochwertig und verfügen über originale Teilenummern. Meist gibt es keine Papiere – außer ggf. einer japanischen Anleitung. Manche Prüfer erkennen solche Teile dennoch an (z. B. Canards des GT86 VFL aus Gummi). Trotzdem erfolgt der Verkauf ausdrücklich als Rennsportartikel ohne Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr – eine Eintragung bleibt Ausnahmefall.